Folgende Mitgliedsbeiträge gelten von April 2022 bis März 2024:
Einzelbeiträge | Monat | Quartal | Jahr | Jährliche Zahlung |
---|---|---|---|---|
Ausübende | 44€ | 132€ | 528€ | 504€ |
Ausübende in Ausbildung | 23€ | 69€ | 276€ | 264€ |
Auswärtig Ausübende | 26€ | 78€ | 312€ | 300€ |
Unterstützende | 26€ | 78€ | 312€ | 300€ |
Jugend U18, Wehr-Ersatzdienst | 20€ | 60€ | 240€ | 225€ |
Auswärtig in Ausbildung | 17€ | 51€ | 204€ | 192€ |
Schüler im Auslandsjahr | 5€ | 15€ | 60€ | 40€ |
Auswärtig Unterstützende | 17€ | 51€ | 204€ | 192€ |
Mitglied von Partnerverein | 8€ | 24€ | 96€ | 90€ |
Familienbeträge | ||||
Ehepaar, beide Partner ausübend | 70€ | 210€ | 840€ | 804€ |
Ehepaar, ein Partner ausübend, einer Unterstützend | 63,50€ | 190,50€ | 762€ | 732€ |
Kind von Mitgliedern (U18 Jahre) | 8€ | 24€ | 96€ | 90€ |
Bootsstände | ||||
Liegeplatz am Steg Typ 1 | 38€ | 114€ | 456€ | 432€ |
Liegeplatz am Steg Typ 2 | 33€ | 99€ | 396€ | 384€ |
Bootsstand Halle/Schuppen, Surfboard | 12€ | 36€ | 144€ | 132€ |
Landplatz klein (Kanu, Surfboard, o.ä.) | 12€ | 36€ | 144€ | 132€ |
Vorauszahlungsboni nur bei Lastschrift
Die Beiträge sind satzungsgemäß mindestens quartalsweise im Voraus zu zahlen. Beleg für die Ausbildungsermäßigung ist bis zum 31.1. des lfd. Jahres der Kasse vorzulegen. Bei Arbeitslosigkeit können die Beiträge auf Antrag und Vorlage einer Bescheinigung um 50 % reduziert werden. Diese Beiträge gelten vom 01. April 2024 bis 31. März 2025. Entrichtete Jahresbeträge werden bei Beitragsanpassungen nicht rückwirkend nachberechnet.
Kontonummer
Grundsätzlich werden Beiträge über das Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Spenden oder Nachzahlungen können an folgendes Konto der DKB überwiesen werden:
IBAN: DE74 1203 0000 1020 1732 15
BIC: BYLADEM1001
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt 2 Monatsbeiträge, bei Jugendlichen für Sicherheitsausstattung.
Die Aufnahmeanträge findest du unter Mitglied werden.
Einmalzahlung für den Stegzugang
Typ 1 = 260,- €
Typ 2 = 210,- €
Einen Liegeplatz erhalten nur vollzahlende Ausübende Mitglieder des PRCG. Keine Mehrfachbelegungen des Seglerstegs pro Mitglied möglich.
Acht Arbeitsstunden pro Jahr
Pflichtstunden pro Jahr: 8. Arbeitsdienstpflichtig ist jedes rudernde Mitglied. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Ausgleichszahlung von € 25,– / Stunde berechnet. Von der Zahlung befreit sind Jugendliche unter 18 Jahre und Mitglieder über 80 Jahre, Vorstandsmitglieder sind vom Arbeitsdienst ausgenommen. An den Arbeitsdiensttagen findet kein allgemeines Rudern statt.
Arbeitslosen Mitgliedern wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt, jedoch nicht beim Arbeitsdienstentgelt.
Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Mahngebühr: je Mahnung 5,- €, auch für die Ausgleichszahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst. Ausgleichszahlungen zum Arbeitsdienst sind in einer Summe zu zahlen.