Folgende Mitgliedsbeiträge gelten von April 2022 bis März 2024:

EinzelbeiträgeMonatQuartalJahrJährliche Zahlung
Ausübende44€132€528€504€
Ausübende in Ausbildung23€69€276€264€
Auswärtig Ausübende26€78€312€300€
Unterstützende26€78€312€300€
Jugend U18, Wehr-Ersatzdienst20€60€240€225€
Auswärtig in Ausbildung17€51€204€192€
Schüler im Auslandsjahr5€15€60€40€
Auswärtig Unterstützende17€51€204€192€
Mitglied von Partnerverein8€24€96€90€
Familienbeträge
Ehepaar, beide Partner ausübend70€210€840€804€
Ehepaar, ein Partner ausübend, einer Unterstützend63,50€190,50€762€732€
Kind von Mitgliedern (U18 Jahre)8€24€96€90€
Bootsstände
Liegeplatz am Steg Typ 138€114€456€432€
Liegeplatz am Steg Typ 233€99€396€384€
Bootsstand Halle/Schuppen, Surfboard12€36€144€132€

Landplatz klein (Kanu, Surfboard, o.ä.)

12€36€144€132€

Vorauszahlungsboni nur bei Lastschrift

Die Beiträge sind satzungsgemäß mindestens quartalsweise im Voraus zu zahlen. Beleg für die Ausbildungsermäßigung ist bis zum 31.1. des lfd. Jahres der Kasse vorzulegen. Bei Arbeitslosigkeit können die Beiträge auf Antrag und Vorlage einer Bescheinigung um 50 % reduziert werden. Diese Beiträge gelten vom 01. April 2024 bis 31. März 2025. Entrichtete Jahresbeträge werden bei Beitragsanpassungen nicht rückwirkend nachberechnet.

Kontonummer

Grundsätzlich werden Beiträge über das Sepa-Lastschriftverfahren eingezogen. Spenden oder Nachzahlungen können an folgendes Konto der DKB überwiesen werden:

IBAN: DE74 1203 0000 1020 1732 15
BIC: BYLADEM1001

Aufnahmegebühr

Die Aufnahmegebühr beträgt 2 Monatsbeiträge, bei Jugendlichen für Sicherheitsausstattung.

Die Aufnahmeanträge findest du unter Mitglied werden.

Einmalzahlung für den Stegzugang

Typ 1 = 260,- €
Typ 2 = 210,- €

Einen Liegeplatz erhalten nur vollzahlende Ausübende Mitglieder des PRCG. Keine Mehrfachbelegungen des Seglerstegs pro Mitglied möglich.

Acht Arbeitsstunden pro Jahr

Pflichtstunden pro Jahr: 8. Arbeitsdienstpflichtig ist jedes rudernde Mitglied. Für nicht geleistete Arbeitsstunden wird eine Ausgleichszahlung von € 25,– / Stunde berechnet.  Von der Zahlung befreit sind Jugendliche unter 18 Jahre und Mitglieder über 80 Jahre, Vorstandsmitglieder sind vom Arbeitsdienst ausgenommen. An den Arbeitsdiensttagen findet kein allgemeines Rudern statt.

Arbeitslosen Mitgliedern wird eine Ermäßigung von 50 % gewährt, jedoch nicht beim Arbeitsdienstentgelt.
Rücklastschriften sind vom Mitglied zu tragen. Mahngebühr: je Mahnung 5,- €, auch für die Ausgleichszahlung für nicht geleisteten Arbeitsdienst. Ausgleichszahlungen zum Arbeitsdienst sind in einer Summe zu zahlen.